Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie 2021

Die ESEF-Basistaxonomie 2021 wurde vom EU-Recht übernommen und als delegierte Verordnung (EU) 2022/352 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese gilt für Geschäftsberichte, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit die Basistaxonomie 2021 bereits auf Geschäftsjahre, vor dem 01. Januar 2022 zu nutzen. Durch die Veröffentlichung am 07. März 2022 ist dies für die meisten Unternehmen jedoch nicht mehr relevant.

Die zu verwendende Basistaxonomie basiert auf der IFRS-Taxonomie, welche jährlich angepasst wird. Diese Änderungen basieren auf der Änderung bestehender IFRS, Herausgabe neuer IFRS sowie der Analyse der in der Praxis inhaltlichen sowie technischen Verbesserungen.  

Wofür wird die ESEF-Taxonomie benötigt?

Das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) verpflichtet alle börsennotierten und nach IFRS bilanzierende Konzerne in Europa Geschäftsberichte im iXBRL Format zu erstellen. Das Ziel der ESEF-Verordnung: Bei der Erstellung von Geschäftsberichten soll die Vergleichbarkeit erhöht werden. Durch die klare Vorgabe der Taxonomie soll es den Analysten, Investoren und Wirtschaftsprüfern erleichtert werden die Berichte zu prüfen.

Durch die jährliche Anpassung der Taxonomie wird diese auf den neuesten Standard und Analysen des Vorjahres aktualisiert.

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