ESG-Reporting: Aktueller Stand und Bedeutung

Um ein gemeinsames „grünes“ Europa zu gestalten, wurde 2020 mit der EU-Taxonomie eine erste Grundlage geschaffen. Diese beinhaltet als sechs maßgebliche Umweltziele den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, die Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung sowie biologische Vielfalt und Ökosysteme. Seitdem wurden weitere Neuerungen eingeführt, die nach und nach durch Unternehmen umzusetzen sind. So stellte die Europäische Kommission bereits im April 2021 einen ersten Entwurf für die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Dieser wurde im November 2022 vom EU-Parlament angenommen und mit dem im Krafttreten am 05.01.2023 löste sie die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ab. Die NFRD gilt bereits seit 2017 und verpflichtete einige Unternehmen zu der Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts. Die EU-Nationen haben nun seit der Verabschiedung 18 Monate Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die CSRD betrifft einen Großteil der europäischen Unternehmen:

  1. Alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen im jährlichen Durchschnitt, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung. Weiterhin gelten zudem folgende Merkmale für große Unternehmen: Aufweisen einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und ein Umsatz von über 40 Millionen Euro. Um unter diese Kategorie zu fallen, müssen zwei dieser drei Merkmale überschritten werden. Sie sind ab dem 01.01.2025 berichtspflichtig.
  2. Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, die mehr als 10 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von über 350.000 Euro und einen Umsatz von über 700.000 Euro aufweisen. Es müssen zwei dieser drei Merkmale zutreffen. Sie sind ab dem 01.01.2026 berichtspflichtig. Ausgenommen werden hierbei Kleinstunternehmen.
  3. Auch nicht-europäische Unternehmen, die einen Nettoumsatz von über 150 Mio. Euro in der EU erzielen und dort mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Sie sind ab dem 01.01.2028 berichtspflichtig.

Mit Ausnahme von kapitalmarktorientierten Tochterunternehmen, sind weiterhin Tochterunternehmen von einer eigenen Berichtspflicht entbunden, wenn die Berichtserstattung auf Konzernebene stattfindet. Dabei muss das Tochterunternehmen zwingend auf den Konzernbericht verweisen.

Neben den sechs grundsätzlichen Umweltzielen, sollen auch gesellschaftliche Aspekte und Governance-Aspekte in der CSRD berücksichtigt werden. Für ein entsprechendes Rahmenwerk reichte die European Reporting Advisory Group (EFRAG) am 23.11.2022 die endgültigen Entwürfe bei der Europäischen Kommission ein.  Das Rahmenwerk enthält sowohl sektorunabhängige, sektorspezifische als auch organisationsspezifische Standards, die es möglich machen sollen, Unternehmenstätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen. Zudem wird zeitgleich eine digitale Taxonomie erscheinen, die die Berichte maschinenlesbar und somit besser auswertbar macht.

Das Ablösen der NFRD durch die CSRD bringt mit der Einführung der neuen Nachhaltigkeitsstandards auch Änderungen in Bezug auf das Format mit sich. So wurde bisher der Nachhaltigkeitsbericht häufig als eigenständiger Bericht veröffentlicht. Diese Möglichkeit soll nun nicht mehr bestehen und eine Integration in den Abschlussbericht verpflichtend werden.

Mit SmartNotes die neuen ESG-Anforderungen lösen

SmartNotes unterstützt Sie beim „End-to-End“-Prozess vom Import bis zur druckreifen Veröffentlichung.

Aufgrund unserer flexiblen Datenanbindungsmöglichkeiten ist es ebenfalls möglich, neben den gängigen Konsolidierungssystemen, neuartigere ESG-Systeme anzubinden.

Bei jedem neuen Datenimport, werden Ihre Tabellen, Diagramme und auch einzelne Werte im Fließtext automatisch aktualisiert. Damit sind Ihre Finanzberichte immer auf dem neuesten Stand und die Datenkonsistenz aller Zahlen ist stets gewährleistet.

Schon jetzt ist es mit SmartNotes möglich, die, in der EU geltende, neue regulatorische Anforderung ESEF umzusetzen. Mit dem integrierten und zertifizierten XBRL-Prozessor können Tabellen und Texte getaggt werden. Großer Vorteil ist hierbei, dass auch neue Taxonomien direkt importiert und verarbeitet werden können, ohne die Software zu updaten. Dies ist gerade im Hinblick auf die stetig wachsenden Anforderungen der CSRD wichtig. Zudem kann ein einmal angelegtes Tagging über die einfache, integrierte Update-Funktion in das nächste Jahr übernommen werden.

Sie möchten Ihren Nachhaltigkeitsbericht in Ihren Abschlussbericht integrieren? Auch das ist mit SmartNotes einfach und effizient möglich. Mithilfe des SmartNotes Layoutroboters ist es möglich einen druckreifen Bericht zu gestalten. Möchten Sie weiterhin mit Ihrer Layoutagentur zusammenarbeiten, können wir auch diesen Prozess für beide Seiten vereinfachen. Unser InDesign Konverter ermöglicht es, Dokumente in das InDesign-Format zu konvertieren und somit einen großen Prozentsatz an Vorarbeit zu leisten.

Zurück

Unver­bindliche Demo anfragen:
Bitte füllen Sie das Formular aus, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbin­dung.

Interesse an Softwarelösung für folgendes Thema*
Bitte addieren Sie 5 und 5.

Hier können sie die Datenschutzerklärung lesen.