AnaCredit – Neue regulatorische Anforder­ung an Banken ab 2018

Ab dem Meldestichtag 31. Januar 2018 werden die ersten Berichtspflichten nach den „Analytical Credit Datasets“, kurz AnaCredit, für europäische Banken gelten. Statt aggregierter Statistiken werden dabei Daten auf Einzelkreditebene („loan by loan“) berichtet.

Statt XBRL wird der technische Standard SDMX für die Massendaten verwendet.

In der ersten Phase sind nur Kredite zu melden, bei denen der Kreditnehmer eine juristische Person bzw. Teil einer juristischen Person ist. Zudem gibt es eine Meldeschwelle in Höhe von 25.000 Euro je Kreditnehmer bei einem Institut. Kredite von natürlichen Personen oder bei denen der Exposure unterhalb der Meldeschwelle liegt, sind in dieser Stufe ausgenommen.

Insgesamt sind 89 Kreditmerkmale zu melden. Dabei variiert die Meldefrequenz je nach Merkmal: der Großteil der Daten sind monatlich zu berichten, während andere Daten quartalsweise sowie anlassbezogen berichtet werden. Die Merkmale sind zu mehreren Schemas zusammengefasst.

Meldeerleichterungen gelten für kleine Berichtspflichtige, die in Deutschland von der Deutschen Bundesbank über einen Bescheid informiert werden. So müssen eine Vielzahl von Merkmalen sowie Verbriefungen nicht übermittelt werden. Bis zum Meldestichtag des 30. September 2018 gelten zudem die Erleichterungen bezüglich des Bestandsgeschäft für alle Meldepflichtigen. Eine genaue Übersicht über alle zu meldenden Attribute und Erleichterungen für Vertragspartner-Stammdaten und Kreditdaten können aus PDF-Dokumenten entnommen werden, die die Deutsche Bundesbank auf ihrer Website veröffentlicht hat.

Es gibt getrennte Testphasen für Stamm- und Kreditdaten. Um an den Testphasen teilnehmen zu können, ist eine Registrierung über das ExtraNet notwendig, was voraussichtlich ab dem 01.07.2017 möglich sein wird. Die Teilnahme ist verbindlich. Laut dem Zeitplan der Deutschen Bundesbank wird es getrennte Test- und Produktivphasen für Stamm- und Kreditdaten geben.

Ein Unterschied zwischen Meldungen wie COREP oder FINREP und AnaCredit ist das technische Format, in dem die Daten abzugeben sind: während es sich beim Ersteren um Meldungen im XBRL-Format handelt, sind für AnaCredit die Daten im sogenannten SDMX-Format zu übermitteln. Die Deutsche Bundesbank bietet Schemadateien zum Download an, die ähnlich wie XBRL-Taxonomien das zu übermittelnde Format beschreiben.

AMANA bietet eine rasend schnelle Lösung

AMANA hat bereits einen ersten Prototyp zur Generierung von AnaCredit-Meldungen entwickelt. Als Datenquelle für die Kreditdaten kann eine beliebige Datenquelle wie Datawarehouse, Excel- oder CSV-Dateien verwendet werden. Die generierten ZIP-Dateien können dann sofort über das ExtraNet hochgeladen werden.

Der Fokus der AMANA-Lösung liegt dabei auf einer hohen Performance, denn es wird gerade für große Institute mit einer enormen Datenmenge im Millionenbereich gerechnet. Die Lösung von AMANA benötigt für die Umwandlung von einer Millionen Datensätzen nur wenige Sekunden.

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