CbCR – verstärkter internationaler Datenaustausch

Jahressteuergesetz

Das Thema Country by Country Reporting (CbCR)  ist schon seit ein paar Jahren im Umlauf und hat bereits einige Änderungen durch die deutsche Finanzverwaltung, insbe­sondere technischer Natur, erfahren. So steht bald z.B. das Update auf das CbC Schema 2.0 an, welches auch im Template einige Neuerungen mit sich bringt. Wir als AMANA arbeiten bereits an einer Umsetzung.

Die vom BZSt zur Über­mittlung eingesetzte ELMA-Schnittstelle wird zudem für die Mandatory Disclosure Regime / EU Directive on administrative cooperation V6 (MDR/DAC6) Thematik verwendet. Außerdem wird, wie kürzlich bekannt gegeben, nun der CbCR „Teilnehmerkreis“ erweitert (wir berichteten).

Die USA und Deutschland haben sich, nach langen Verhandlungen, nun auf einen bilate[]ralen Daten­austausch geeinigt.

Was ist CbCR?

Hierbei handelt es sich um den Action Point 13 der Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Initiative der OECD. Ziel des CbCR ist es, durch internatio­nalen Informations­austausch, die betroffenen Finanzbehörden dazu zu befähigen, initiale Analysen und Einschätzungen bezüglich Transfer Pricing in multi­nationalen Konzernen durch­zuführen.

Der notwendige Datenaustausch muss zwingenderweise gesetzlich und individuell geregelt sein

Hierzu gibt es multi­nationale* und europäische** Überein­kommen. Zusätzlich, wie im Fall USA-Deutschland, existiert nun auch ein bilaterales Abkommen.***

In Fällen, in denen kein Austausch erfolgt, sehen viele Staaten einen Zwang zum Secondary Filing, quasi einem lokalen CbCR Filing. Dies betrifft auch Deutschland.

Bis dato galt zwischen den USA und Deutschland ein „spontanen Austausch“, der für Wirtschafts­jahre beginnend in 2016, 2017 und 2018 vereinbart wurde. Hierdurch wurde das Secondary Filing vermieden.

Diese Übergangs­lösungen wurden nun durch das bilaterale Abkommen ersetzt. Jedoch fehlen bis heute wichtige Details, die den Daten­austausch betreffen, wie z.B. der Beginn des Austausches, die Häufigkeit dessen und was genau ausgetauscht wird.

Somit herrscht aktuell eine gewisse Unsicherheit, was das Secondary Filing, des „spontanen Austausch“ und das bilaterale Abkommen angeht. Es bleibt aber festzuhalten, dass sich der Datenaustausch zwischen den einzelnen Ländern intensiviert und sich dieser Trend in Zukunft fortsetzen wird.

Somit wird das CbCR und die damit übermittelten Informationen immer wichtiger, wenn es um deutsche Betriebs­prüfungen oder ausländische Tax Audits geht.

AMANA bietet mit dem Tax Questionnaire sowohl eine fachliche Lösung für CbCR als auch mit dem Excel Konverter eine einfache Lösung, die Meldung zu konvertieren und an die entsprechenden Behörden zu versenden. Mehr Informationen unter:
- https://amana.de/de/dac-6-software.html
- https://www.beps13.de

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