Country-by-Country – Reporting BEPS 13

Das BMF hat am 01.06.2016 den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ veröffentlicht. Darin ist in § 138a AO vorgesehen, dass inländische Konzernobergesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro ein sog. Country-by-Country Reporting (CbCR) an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen. Die Meldung muss innerhalb von 12 Monaten erstmals für nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre erfolgen.

Mit dem GlobalTaxCenter-Modul Tax Questionnaire bietet AMANA die Möglichkeiten die Anforderungen des CbCR umzusetzen. Daten werden dezentral bei den Tochtergesellschaften erfasst und können zentral auf Konzernebene ausgewertet werden. Auch eine Anbindung an das zentrale ERP System ist möglich. Im Tax Questionnaire läßt sich ein CbCR-Template kurzfristig ausrollen, so dass die geforderten Informationen für das Wirtschaftsjahr 2015 eingesammelt werden können und für erste Analysen zur Verfügung stehen. Darüberhinaus können im Tax Questionnaire auch noch viele weitere Informationen gemeldet werden.

Gerne beraten wir Sie, wie wir Sie gezielt unterstützen können. Weitere Informationen zum GlobalTaxCenter-Modul Tax Questionnaire.

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