CSRD- und ESG-Reporting: Was Sie für die erste Umsetzung in Ihrem Unternehmen wissen müssen

Nicht nur die europäische Energie soll immer grüner werden, sondern auch ihre Jahresabschlüsse. Bereits seit einigen Jahren wird politisch sowie gesamtwirtschaftlich debattiert, wie das Thema Nachhaltigkeit verbessert werden kann. Dies gilt auch für die Umsetzung des CSRD. Dies ist für einige Unternehmen bereits ab 2025 verpflichtend umzusetzen.

Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag was ESG und CSRD bedeuten, welche Unternehmen betroffen sind, welche Inhalte abgedeckt sein müssen und wie Sie ein konsistentes ESG-Reporting mit SmartNotes darstellen können.

„Grünes“ Europa mit einer neuen EU-Taxonomie

Um ein gemeinsames „grünes“ Europa zu gestalten, wurde 2020 mit der EU-Taxonomie eine erste Grundlage geschaffen. Diese beinhaltet die folgenden sechs maßgeblichen Umweltziele:

  • den Klimaschutz,
  • die Anpassung an den Klimawandel,
  • Wasser- und Meeresressourcen,
  • die Kreislaufwirtschaft,
  • Umweltverschmutzung sowie
  • biologische Vielfalt und Ökosysteme.

Seit dem wurden weitere Neuerungen eingeführt, die nach und nach durch Unternehmen umzusetzen sind. So stellte die Europäische Kommission bereits im April 2021 einen ersten Entwurf für die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Dieser wurde im November 2022 vom EU-Parlament angenommen und löste mit in Krafttreten am 05.01.2023 die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ab.

Zielsetzung vom ESG-Reporting

ESG-Reportings dienen zur Nachhaltigkeitsanalyse und Veröffentlichung von nicht-finanziellen Aspekten mit Fokus auf das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen. Das Ziel ist es dabei, die Aktivitäten des Unternehmens darzulegen und gleichzeitig den Investoren sowie Stakeholdern mehr Transparenz offenzulegen. Dies kann durch die Darstellung der messbaren ESG-Kriterien positive Auswirkungen auf die Unternehmensperformance haben. Beispiele für Stakeholder sind Investoren, Kunden, Mitarbeiter und die Gesellschaft.

Die Bedeutung von CSRD und ESG

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits­berichterstattung und ändert diese für Unternehmen tiefgreifend. Bereits seit April 2021 wurde ein erster Entwurf, welcher im April 2022 endgültig verabschiedet wurde, vorgeschlagen. Die neue EU-Taxonomie erweitert die bereits seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive.

Für welche Unternehmen das CSRD verpflichtend ist, finden Sie weiter unten im Artikel.

ESG

Environmental. Social. Governance. Diese drei Begriffe umfassen den Begriff ESG.

Der ESG-Report bezieht sich auf die unternehmerischen Daten zum Thema Nachhaltigkeit und auf die verpflichtende Offenlegung der drei genannten Punkte. Diese Kriterien geben Investoren Aufschluss über die nachhaltigen Aspekte eines Unternehmens und geben gezielte Einblicke in die Handlungen des Unternehmens.

Um den „European Green Deal“, mit dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, zu unterstützen, wird die Transparenz von Unternehmen hinsichtlich der Nachhaltigkeits­bemühungen mit dem ESG-Reporting gefördert.

Bedeutung von ESG
Abb. 1: Bedeutung von ESG

Welche Unternehmen sind betroffen?

  1. Große börsennotierte Unternehmen müssen ESG-Informationen in Übereinstimmung mit den CSRD-Leitlinieren offenlegen
    1. Mehr als 500 Mitarbeiter:innen
    2. Börsennotiert
  2. Berichtspflichtig ab dem 01.01.2025 sind große Unternehmen mit folgenden Merkmalen (zwei der drei folgenden Aufführungen müssen überschritten werden):
    1. ab 250 Mitarbeitern im jährlichen Durchschnitt
    2. aufweisen einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
    3. einen Umsatz von über 40 Millionen Euro
  3. Berichtspflichtig ab dem 01.01.2026 sind alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, die (zwei der drei folgenden Aufführungen müssen überschritten werden)
    1. mehr als 10 Beschäftigte aufweisen
    2. eine Bilanzsumme von über 350.000 Euro erwirtschaftet haben und
    3. einen Umsatz von über 700.000 Euro aufweisen.
  4. Berichtspflichtig ab dem 01.01.2028 sind nicht europäische Unternehmen, die
    1. einen Nettoumsatz von über 150 Mio. Euro in der EU erzielen und dort mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben.

Mit Ausnahme von kapitalmarktorientierten Tochterunternehmen, sind weiterhin Tochterunternehmen von einer eigenen Berichtspflicht entbunden, wenn die Berichtserstattung auf Konzernebene stattfindet. Dabei muss das Tochterunternehmen zwingend auf den Konzernbericht verweisen.

Timeline vom ESG-Reporting
Abb. 2: Timeline vom ESG-Reporting

Sind auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom CSRD betroffen?

Im ersten Schritt gelten die neuen Vorgaben nur für die kapitalmarktorientierten KMUs. Diese können zwar für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren auf das neue Reporting verzichten, jedoch müssten sie in diesem Fall in einem Lagebericht darstellen, wieso sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht vorlegen.

Zudem wird in Zukunft erwartet, dass nicht kapitalmarktorientierten KMUs gewissen Berichtspflichten unterworfen sein werden. Dies ist auf die Ausstrahlungswirkung der allgemeinen Angabepflichten zu Wertschöpfungs- und Lieferketten in der CSRD zurückzuführen. Grund dafür ist, dass Nachhaltigkeitsberichte Daten zu teilweise nicht berichtspflichtigen Zulieferern etc. abfragen.

ESG-Reporting mit SmartNotes umsetzen

Das Disclosure Management SmartNotes unterstützt Sie beim „End-to-End“-Prozess vom Import bis zur druckreifen Veröffentlichung.

Aufgrund unserer flexiblen Datenanbindungs­möglichkeiten ist es ebenfalls möglich, neben den gängigen Konsolidierungssystemen, neuartigere ESG-Systeme anzubinden.

Mit der End-to-End-Lösung von AMANA und LucaNet decken wir den gesamten Prozess von der Datenerfassung, über die Bewertung bis hin zur Übermittlung und Reporting im Disclosure Management ab. Durch den automatisierten Datenfluss sowie dem integrierten XBRL-Tagging wird ein kombiniertes Finanz- und ESG-Reporting schnell und einfach ermöglicht.

Bei jedem neuen Datenimport, werden Ihre Tabellen, Diagramme und auch einzelne Werte im Fließtext automatisch aktualisiert. Damit sind Ihre Finanzberichte immer auf dem neuesten Stand und die Datenkonsistenz aller Zahlen ist stets gewährleistet.

Schon jetzt ist es mit SmartNotes möglich, die, in der EU geltende, neue regulatorische Anforderung ESEF umzusetzen. Mit dem integrierten und zertifizierten XBRL-Prozessor können Tabellen und Texte getaggt werden. Großer Vorteil ist hierbei, dass auch neue Taxonomien direkt importiert und verarbeitet werden können, ohne die Software zu updaten. Dies ist gerade im Hinblick auf die stetig wachsenden Anforderungen der CSRD wichtig. Zudem kann ein einmal angelegtes Tagging über die einfache, integrierte Update-Funktion in das nächste Jahr übernommen werden.

Sie möchten Ihren Nachhaltigkeitsbericht in Ihren Abschlussbericht integrieren? Mithilfe des SmartNotes Layoutroboters ist es möglich einen druckreifen Bericht zu gestalten. Möchten Sie weiterhin mit Ihrer Layoutagentur zusammenarbeiten, können wir auch diesen Prozess für beide Seiten vereinfachen. Unser InDesign Konverter ermöglicht es, Dokumente in das InDesign-Format zu konvertieren und somit einen großen Prozentsatz an Vorarbeit zu leisten.

Workflow SmartNotes und LucaNet
Abb. 3: Workflow SmartNotes und LucaNet

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