DAC 6 – Kein Jahr alt und schon die ersten Änderungen

Es ist Februar 2021 und der Starttermin von DAC 6 ist in vielen Ländern noch nicht einmal drei und in keinem zwölf Monate her. Nun steht bereits die neue Version 4.01 des XSD Schemas der EU (Welches, Stand jetzt, nicht öffentlich zugänglich ist) zur Übermittlung zur Verfügung. Die soll bereits ab Ende Juli / Anfang August gelten.

Das Bundes­zentralamt für Steuern (BZSt) hat bereits weitere Infor­mationen zur lokalen Umsetzung und einen Entwurf des überar­beiteten Kommunikations­handbuchs für das lokale Schema in der Version 1.07 bereitgestellt, jedoch verweist das BZSt ebenfalls direkt darauf, dass weitere Änderungen durch die EU nicht ausge­schlossen werden können. Weitere kurzfristige Anpassungen bis zum Implementierungs­datum sind somit wahrscheinlich.

Bereits die DAC 6-Richtlinie der EU* wurde auf unterschied­lichste Arten in den einzelnen Ländern umgesetzt. Somit bleibt hier abzuwarten, inwiefern es durch weitere Versionen zu einer immer stärkeren Hetero­genisierung der DAC 6-Anfor­derungen innerhalb des Anwendungs­gebiets kommen wird. Da es inner­halb der EU zu einem Daten­austausch kommen soll, haben sich die Mitgliedsländer mit den 27 bzw. 28 verschie­denen technischen und fachlichen Umsetzungen potenziell selbst ein Bein gestellt und mit Sicherheit keinen Gefallen getan, insbe­sondere nicht den meldepflichtigen Unternehmen. Wunsch aller meldepflichtigen Unternehmen und auch Software-Hersteller kann nur eine Harmoni­sierung des bereits jetzt bestehen­den Anforderungs-Flickenteppichs durch weitere zukünftige Versionen sein. Weil die initialen technischen Um­setzungen der Richtlinie haben den Grundstein für diesen Flickenteppich gelegt, bleibt es abzuwarten, ob sich diese Wünsche überhaupt erfüllen.

Es ist davon auszu­gehen, dass der erste Wurf die internen Erwar­tungen nicht voll­ständig erfüllt hat, da bereits jetzt ein Versions­update erforderlich ist. Jede Änderung im Anforderungs­profil betrifft nicht nur die Softwarehersteller, die mit den Umsetzungen in 27 bzw. 28 Ländern Schritt halten müssen, sondern auch die meldepflichtigen Unternehmen, welche gegebenen­falls zusätzliche und/oder abweichende Infor­mationen übermitteln müssen. Dem­entsprechend bleibt zu hoffen, dass sich der Updatezyklus zukünftig verlang­samen wird.

Weitere Information und die ange­sprochenen Dokumente finden Sie auf der DAC 6 Website des BZSt: https://bit.ly/3qZDgBv

Zusatz:
Nun liegt das Thema DAC 6 auch das erste Mal beim EuGH: https://bit.ly/3kr1wKf

 

*Richtlinie (EU) 2018/822

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