DAC 6 – Kein Jahr alt und schon die ersten Änderungen
Es ist Februar 2021 und der Starttermin von DAC 6 ist in vielen Ländern noch nicht einmal drei und in keinem zwölf Monate her. Nun steht bereits die neue Version 4.01 des XSD Schemas der EU (Welches, Stand jetzt, nicht öffentlich zugänglich ist) zur Übermittlung zur Verfügung. Die soll bereits ab Ende Juli / Anfang August gelten.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat bereits weitere Informationen zur lokalen Umsetzung und einen Entwurf des überarbeiteten Kommunikationshandbuchs für das lokale Schema in der Version 1.07 bereitgestellt, jedoch verweist das BZSt ebenfalls direkt darauf, dass weitere Änderungen durch die EU nicht ausgeschlossen werden können. Weitere kurzfristige Anpassungen bis zum Implementierungsdatum sind somit wahrscheinlich.
Bereits die DAC 6-Richtlinie der EU* wurde auf unterschiedlichste Arten in den einzelnen Ländern umgesetzt. Somit bleibt hier abzuwarten, inwiefern es durch weitere Versionen zu einer immer stärkeren Heterogenisierung der DAC 6-Anforderungen innerhalb des Anwendungsgebiets kommen wird. Da es innerhalb der EU zu einem Datenaustausch kommen soll, haben sich die Mitgliedsländer mit den 27 bzw. 28 verschiedenen technischen und fachlichen Umsetzungen potenziell selbst ein Bein gestellt und mit Sicherheit keinen Gefallen getan, insbesondere nicht den meldepflichtigen Unternehmen. Wunsch aller meldepflichtigen Unternehmen und auch Software-Hersteller kann nur eine Harmonisierung des bereits jetzt bestehenden Anforderungs-Flickenteppichs durch weitere zukünftige Versionen sein. Weil die initialen technischen Umsetzungen der Richtlinie haben den Grundstein für diesen Flickenteppich gelegt, bleibt es abzuwarten, ob sich diese Wünsche überhaupt erfüllen.
Es ist davon auszugehen, dass der erste Wurf die internen Erwartungen nicht vollständig erfüllt hat, da bereits jetzt ein Versionsupdate erforderlich ist. Jede Änderung im Anforderungsprofil betrifft nicht nur die Softwarehersteller, die mit den Umsetzungen in 27 bzw. 28 Ländern Schritt halten müssen, sondern auch die meldepflichtigen Unternehmen, welche gegebenenfalls zusätzliche und/oder abweichende Informationen übermitteln müssen. Dementsprechend bleibt zu hoffen, dass sich der Updatezyklus zukünftig verlangsamen wird.
Weitere Information und die angesprochenen Dokumente finden Sie auf der DAC 6 Website des BZSt: https://bit.ly/3qZDgBv
Zusatz:
Nun liegt das Thema DAC 6 auch das erste Mal beim EuGH: https://bit.ly/3kr1wKf
*Richtlinie (EU) 2018/822