Die Pillar Two-Richtlinie wurde von der EU verabschiedet
Während vergangene Woche noch die Verabschiedung der Richtlinie beim EU-Finanzministertreffen am Veto Ungarns scheiterte, konnte nun eine Einigung über die neue Pillar Two-Richtlinie erzielt werden. Damit haben sich die Botschafter der 27 Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung der Richtlinie bis Ende 2023 geeinigt.
Was ist „Pillar 2“?
Die Säule Zwei („Pillar 2“) soll sicherstellen, dass große multinationale Unternehmen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, einen internationalen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % zahlen. Dabei sind Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. € (790 Mio. $) betroffen. Allein in Deutschland sind dies in etwa 800 Konzerne.
Ab wann tritt die Umsetzung in Kraft und was bedeutet dies für betroffene Unternehmen?
Die Richtlinie zur Umsetzung der globalen 15%igen Mindeststeuer für große Unternehmen wurde dementsprechend verabschiedet und die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis Ende 2023 in nationales Recht umsetzen. Die EU wird damit international zur Speerspitze bei der Umsetzung der OECD Model Rules zur globalen 15%igen Mindestbesteuerung. Bereits im Frühjahr 2023 möchte das Bundesfinanziministerium einen ersten Diskussionsentwurf zur Umsetzung in Deutschland veröffentlichen.
Unternehmen, welche den oben genannten Anforderungen entsprechen, sollten sich zeitnah mit den neuen Regeln vertraut machen und frühzeitig die entsprechenden Weichen stellen.
