Meldefrist für Steuergestaltungen (DAC 6) bleiben in Deutschland unverändert

Am 06. Juli hat das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass Deutschland nicht von der eingeräumten Möglichkeit der Verlängerung der Meldefristen Gebrauch machen wird. Damit bleiben die Meldefristen für Steuergestaltungen unberührt.

Vorschlag der Europäischen Kommission die Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen zu verschieben

Am 08. Mai 2020 hatte die Europäische Kommission in der Richtlinie 2011/2016/EU vorgeschlagen, die erstmaligen Zeitpunkte für die Pflicht zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6) zu verschieben. Grund für die Anregung der Verschiebung von (mindestens) drei Monaten ist die CoVid 19-Pandemie.

Meldefristen für Steuergestaltungen bleiben in Deutschland unverändert

In der Bundespressekonferenz vom 06. Juli 2020 erläuterte das Bundesfinanzministerium nun jedoch, dass die Meldefristen für Steuergestaltungen (DAC 6) entgegen des Vorschlags unverändert bleiben. Die Mitgliedsstaaten hatten sich bereits am 03. Juni 2020 darauf geeinigt, die Änderungsrichtline zu verabschieden, die am 27. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie besagt folgendes:

„Richtlinie (EU) 2020/876 DES RATES vom 24. Juni 2020 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen“. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten eine Verschiebung der Fristen für die (erstmalige) Meldung meldepflichtiger Gestaltungen um 6 Monate. Demnach wären meldepflichtige Gestaltungen des Übergangszeitraums (erster Umsetzungsschritt in der Zeit vom 25. Juni 2018 bis 30. Juni 2020) bis zum 28. Februar 2021, statt bis zum 31. August 2020 zu melden. Für „Neugestaltungen“, bei denen das fristauslösende Ereignis in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 eintritt, würde die 30-tägige Meldefrist nicht vor dem 1.1.2021 beginnen.

Entgegen der öffentlichen Erwartungen hat Deutschland bekanntgegeben, dass die Verlängerung nicht genutzt wird. Bis auf Finnland sowie Österreich haben sich die weiteren 21 Mitgliedsstaaten auf eine Verschiebung der Meldefristen für Steuergestaltungen ausgesprochen.

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