Optionale ESEF Verschiebung um ein Jahr

Im Dezember 2020 hat das Europäische Parlament und Rat die Änderung der Richtlinie 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie) stattgegeben. Dies besagt, dass die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen ihre Geschäftsberichte gemäß dem europäischen einheitlichen elektronischen Format (ESEF) zu erstellen und zu veröffentlichen um ein Jahr verschoben werden kann.
Die Aufschiebung bietet die Möglichkeit, um den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität in der CoVid-19-Pandemie zu gewährleisten. Dabei müssen die Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission mit ihrer ordnungsgemäß begründeten Absicht informieren. Weiterhin können Emittenten die Jahresfinanzberichte im Jahr 2021 in ESEF zu veröffentlichen. Falls sich dafür entschieden wird, müssen alle Anfor derungen der Transparenzrichtlinie erfüllt sein. Deutschland ist eines der Länder die sich gegen eine Verschiebung entschieden haben.
Somit müssen die Jahresfinanzberichte in den folgenden Ländern erst am 01. Januar 2022 den ESEF-Anforderungen entsprechen:
Belgien
Bulgarien
Kroatien
Zypern
Dänemark
Frankreich
Griechenland
Ungarn
Irland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Portugal
Rumänien
Slowakei
Spanien
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- Richard Bössen
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