Veröffentlichung des ESEF-Gesetz im Bundesgesetzblatt

Der Deutsche Bundestag hat im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur einheitlichen Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format (ESEF) für Jahresfinanzberichte veröffentlicht. Dies tritt ab sofort in Kraft. Zugriff auf das Bundesgesetzblatt haben Sie hier.

Damit sind alle börsenorientierten und nach IFRS bilanzierenden Konzerne mit Wirkung zum 01. Januar 2020 verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (ESEF) zu erstellen. Ziel dieser Umstellung ist die europaweite Vergleichbarkeit.

Durch die Änderung der Transparenzrichtlinie, die ESEF-Verordnung und das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im einheitlichen elektronischen Format kommt für Unternehmen ein erheblicher Umstellungsaufwand zu. Sowohl die einmalige Umstellung auf die iXBRL-Technologie als auch die regelmäßigen Änderungen der IFRS stellt eine Herausforderung dar.

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