Veröffentlichung von CbCR Daten und Senkung der Umsatzschwelle

Jahressteuergesetz

Mit der Ratspräsidentschaft Portugals gewinnt das Thema Public-CbCR erneut an Bedeutung.* Hier geht es in der Praxis darum der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, welches Unternehmen in welchem Land wie viele Steuern zahlen muss.

Der Gedanke dahinter ist wohl der, dass dadurch bei „falschem“ Verhalten ein gewisser öffentlicher Druck auf die entsprechenden Unternehmen aufgebaut werden soll. Dadurch würde quasi ein „Zwang“ zum „richtigen“ Handeln im Bereich Steuern aufgebaut werden. Hier ist auf das Beispiel Australiens** zu verweisen. Dort wurden bereits erste Steuer-Informationen veröffentlicht.***

Inwiefern hierzu die CbCR Daten tauglich sind, ist fraglich, da Kenntnisse der Thematik Steuern vorausgesetzt werden. Ob ein Public-CbCR also auch zu einer Erweiterung der Datenerhebung führen wird, bleibt abzuwarten.

Die in den beiden vorherigen Blogs zum Thema CbCR erwähnten Erweiterungen des CbCR Scopes stellen nicht die letzten möglichen Schritte dar.

Im BEPS 13 Review wird klar darauf verwiesen, dass die Ausnahme-Schwelle für CbCR von 750 Mio. Euro angepasst werden könnte bzw. müsste.**** Anhängig von der neu zu definierenden Ausnahme-Schwelle kann dies zu einer erheblichen Erweiterung der zum CbCR verpflichteten Unternehmen führen. Hier ist darauf zu achten, dass CbCR auch für große Unternehmen bereits eine teils erhebliche Belastung darstellt. Inwiefern kleinere Unternehmen den CbCR Aufwand stemmen können bleibt abzuwarten.

Steuerpflichtige sollten das Thema CbCR daher weiter gespannt verfolgen.

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