Country-by-Country Reporting und Erstellung der XML Datei

Das BMF hat am 01.06.2016 den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ veröffentlicht. Darin ist in §138a AO vorgesehen, dass inländische Konzernobergesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro ein sogenanntes Country-by-Country Reporting (CbCR) an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen. Die Meldung muss innerhalb von 12 Monaten erstmals für nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre erfolgen. Die Zahlen müssen dementsprechend bis zum 31.12.2017 versendet werden.

Mit dem GlobalTaxCenter-Modul „Questionnaire“ bietet AMANA die Möglichkeit die Einsammlung der Daten für das Country-by-Country-Reporting zu unterstützen. Mittlerweile steht auch fest, dass die gesammelten Werte per DE-Mail im XML-Format versendet werden müssen. Die Definition dieser Datei mit allen Validierungen umfasst mehr als 50 Seiten.

Auf unserer Homepage bekommen Sie einen Überblick über unsere Lösung und zeigen Ihnen, wie Sie die Daten Ihrer Tochtergesellschaften dezentral erfassen und zentral auf Konzernebene auswerten können. Des Weiteren können Sie Ihre Meldung entweder über die AMANA XBRL Cloud oder über ein Excel-Add-In in das geforderte XML-Format umwandeln und validieren. Die Erstellung der geforderten XML-Datei kann hierbei auch aus anderen Datenquellen als dem GlobalTaxCenter stammen.

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