IFRS Geschäftsberichte ab 2020 verpflichtend im XBRL Format

Die neue revolutionäre Anforderung der ESMA, das „European Single Electronic Format“ (ESEF) wird die analoge Welt der Geschäftsberichte ab 2020 ablösen.

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Bisher werden in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern die Geschäftsberichte hauptsächlich im gedruckten bzw. PDF Format erstellt und veröffentlicht. Abgesehen davon, dass der mühsame Prozess der Erstellung in vielen Rechnungswesen-Abteilung noch durch viele manuelle Tätigkeiten geprägt ist, ist auch die Verwendung der Berichte durch Investoren und Analysten ein manueller Prozess. So müssen die Jahresabschlüsse manuell in Rating-Systeme übernommen werden, denn ein PDF ist kein maschinenlesbares, strukturiertes Format. Ein eigenes Design, beliebige Reihenfolgen und die sogenannten „Entity specific disclosures“, also individuelle Positionen erschweren das automatische Auslesen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung. Von den oftmals sehr umfangreichen Anhangangaben ganz zu schweigen.

Unstrukturiertes PDF und ausgedruckte Berichte werden abgelöst

Das XBRL Format erlaubt es, die Geschäftsberichte zu strukturieren und damit maschinenlesbar zu machen. Zum Beispiel erhalten die Umsatzerlöse den eindeutigen technischen Namen ifrs: Revenue, auch „Tag“ genannt. Hiermit wird die entsprechende Zahl im Geschäftsbericht wie mit einem Barcode gekennzeichnet. Die sogenannten XBRL Taxonomien stellen dabei „Vorlagen“ zur Verfügung, welche auf unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards, z.B. IFRS, beruhen können. Die IFRS Taxonomie ist also so etwas wie ein großer generischer Kontenplan für alle möglichen IFRS Positionen.

 

Die ESMA hat nun entschieden, dass ab dem Jahr 2020 das ESEF für alle börsennotierten und nach IFRS bilanzierenden Konzerne in Europa XBRL sein wird, und hat eine ESEF Taxonomie erstellt, welche im Wesentlichen der IFRS Taxonomie entspricht. Damit fällt in manchen Ländern das Wahlrecht weg, einen Geschäftsbericht nur in gedruckter Form anfertigen zu müssen. Auch in Deutschland müssen dann alle börsennotierten Konzerne die Geschäftsberichte verpflichtend in XBRL an den Bundesanzeiger übermitteln. Eine direkte Übermittlung an die ESMA ist nicht vorgesehen, die nationalen Aufsichtsbehörden bzw. Unternehmensregister bleiben in der Pflicht. In ganz Europa sind nach Schätzung der ESMA ca. 5300 Konzerne betroffen.

Online-Berichte durch die Hintertür: iXBRL ist in HTML eingebettetes XBRL

Die ESMA hat auch schon konkretere Details zur geplanten Umsetzung veröffentlicht. So soll das sog. Inline XBRL (auch iXBRL) Format verwendet werden – ein in HTML eingebettetes XBRL. Dies hat den Vorteil, dass ein XBRL Bericht mit jedem Web-Browser betrachtet werden kann. Faktisch wird damit nicht nur XBRL zur Pflicht, sondern auch ein HTML Geschäftsbericht, welcher einem „Online-Bericht“ entspricht, den manche Konzerne freiwillig veröffentlichen. Ein sehr rudimentäres Beispiel für einen iXBRL IFRS Bericht können Sie hier betrachten.

Um den Aufwand für die Unternehmen zu Beginn nicht zu hoch zu treiben, hat die ESMA entschieden, dass nur die „main financial statements“ wie Bilanz, GuV, Cash-Flow und Eigenkapitalspiegel strukturiert erstellt werden müssen. Die Anhangkapitel dürfen im „Block“ mit einem XBRL Tag versehen werden, d.h. nicht jede Zahl im Anhang muss identifizierbar gekennzeichnet werden.

Für „entity specific disclosures“ muss die ESEF/IFRS Taxonomie erweitert werden

Das Problem der „Entity Specific Dislosures“ soll durch sog. Taxonomie-Erweiterungen gelöst werden. Dabei muss also für eine spezielle Position, die so nicht durch IFRS vorgesehen ist, wie z.B. segmentspezifische Umsätze durch das meldende Unternehmen zur Taxonomie hinzugefügt werden. Dieses Vorgehen hat in den USA, wo börsennotierte Unternehmen schon seit mehreren Jahren XBRL an die SEC melden müssen, zu erheblichem Aufwand und auch Protesten geführt. Im Unterschied zur vorgesehenen Umsetzung der ESMA muss dort nämlich auch der Anhang detailliert als XBRL gemeldet werden. Ein Umstand, der dem „interactive data“ Projekt der SEC sehr viel Kritik eingebracht hat und die Datenqualität der XBRL Dateien verschlechtert hat. Denn die Folge war, dass die Unternehmen sehr viele Positionen als „Erweiterungen“ Klassifiziert haben. Solche Taxonomie Erweiterungen sind aber nicht mehr standardisiert und daher auch nicht mehr maschinellen Analysen zugänglich. Die XBRL Meldungen verlieren dadurch für Analysten und Investoren an Wert.

 

Die ESMA ist sich dieser Problematik bewusst und schlägt vor (neben dem „Block-Tagging“ des Anhangs), dass Positionen über ein sog. „Anchoring“ den semantisch zugehörigen Positionen zugeordnet werden müssen. Im Beispiel wären also die segmentspezifischen Umsätze eine Erweiterung, die jedoch durch einen Link zu den Umsätzen semantisch verbunden werden müsste.

 

Die genauen Regeln, die sogenannten Filing Rules, müssen hier durch die ESMA noch spezifiziert werden. Auch Fragen, wie und ob der XBRL Bericht dann durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden muss, sind noch offen. Dass die Bilanzen rechnerisch korrekt sein müssen, steht allerdings schon fest – Rundungsdifferenzen lässt XBRL aufgrund der in der Taxonomie hinterlegten „Calculation Linkbase“ Hierarchie nicht zu – entsprechende XBRL Berichte werden als nicht-valide erkannt.

Die ESMA sucht Freiwillige für einen Feld-Test

Für einen Feld-Test sucht die ESMA nun freiwillige Unternehmen, welche die XBRL Erstellung testen möchten, um daraus dann entsprechende Erfahrung und Verbesserungsideen zu gewinnen. Unternehmen können sich dazu auf der ESMA Seite hier bewerben.

Neben den Folgen der „äußerlichen“ Veränderung der Finanzberichterstattung hat die neue ESMA Regel allerdings auch gravierende Folgen für den Prozess der Finanzberichterstellung. Theoretisch kann das Rechnungswesen die neue Anforderung natürlich auslagern, und den traditionell erstellten Bericht durch einen Dienstleister umwandeln lassen. Diese Praxis ist jedoch aus folgenden Gründen sehr fehleranfällig: Rechenfehler werden sehr spät erkannt und die Zuordnung der Positionen zur IFRS Taxonomie und die Taxonomie-Erweiterung kann eigentlich am besten durch die Experten, welche auch die Bilanz aufstellen erfolgen. In den USA sind gut 10% der XBRL Geschäftsberichte nicht valide und haben eine schlechte Datenqualität. Abgesehen davon ist eine solche Dienstleistung mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.

Die Integration von XBRL in den Geschäftsberichtserstellungsprozess ist unumgänglich

Eine bessere und bewährte Methode ist hingegen, XBRL in den Prozess der Geschäftsberichtserstellung zu integrieren. Dazu können Software-Lösungen verwendet werden, welche die Verknüpfung von Konten und Positionen aus Buchhaltungs- bzw. Konsolidierungssystemen direkt mit den Bilanzzeilen und den XBRL Taxonomie Positionen verknüpfen. Ein Disclosure Management System wie SmartNotes von AMANA bietet dabei Funktionen, mit denen auf Knopfdruck die Zahlen im Bericht aktualisiert werden können. Das XBRL Mapping und Tagging ist dabei integraler Bestandteil – wenn eine Bilanzposition den entsprechenden Positionen und Konten zugeordnet wird, kann direkt per Mausklick die entsprechende IFRS Position aus der Taxonomie ausgewählt werden. Das so erzeugte Mapping muss nur einmal angelegt werden und wird für alle folgenden Berichte wiederverwendet.

 

In SmartNotes kann per Knopfdruck dann ein Word/PDF, HTML oder XBRL Bericht erzeugt werden. Es ist keine Konvertierung oder manuelle Überführung der Daten in das jeweilige Format notwendig, was Fehler und damit verbundenes Korrekturlesen eliminiert. Wenn gewünscht, kann der Bericht in SmartNotes sogar in allen Formaten mit einem druckreifen CI Design versehen werden, was zusätzlich Zeit und Kosten erspart.

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